Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich
Der Verein Jublasurium (vertreten durch das Organisationskomitee (kurz «OK»)) organisiert das «Jublasurium», nationales Pfingstlager von Jungwacht Blauring 2025, (nachfolgend Jublasurium genannt). Diese Lagerteilnahmebedingungen des Jublasuriums richten sich an alle Teilnehmenden (Kinder und Jugendlichen), Leitenden, Ehemaligen, Gäste, Organisationskomitee und Helfende, die am Jublasurium teilnehmen. (Nachfolgend teilnehmende Personen genannt.) Die Teilnahme/ Mitwirkung erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Die Lagerdauer umfasst:
- Auffahrtslager: 29.5.24 – 2.6.24
- Aufbau: 2.-6.6.24
- Pfingstlager: 7.-9.6.24
- Abbau: 10.-12.6.24
Für die Gäste (persönlich eingeladene Personen oder Ehemalige mit Ticket) gelten die individuellen Besuchszeiten auf dem Lagerplatz als Lagerdauer.
Der Lagerplatz umfasst die zur Verfügung gestellten Flächen und Gebäude. Die An- und Abreise der teilnehmenden Personen gehören zum Lager dazu. Die Anreise beginnt mit dem Einsteigen in das organisierte Transportmittel und endet beim Aussteigen. Private An- und Abreisen fallen nicht unter die Teilnahmebedingungen. In diesem Fall beginnt die Lagerdauer mit dem Check-In und endet mit dem Check-Out auf dem Lagerplatz.
Jede Schar besteht aus Leitenden und Teilnehmenden. Sie nimmt vom Samstagmorgen, 7. Juni 2025, bis Montagnachmittag, 9. Juni 2025, am Jublasurium teil. Alle Leitenden und Teilnehmenden nehmen aktiv am vorbereiteten Programm teil und setzen es gemäss J+S-Richtlinien um (inkl. Schlafen auf dem Zeltplatz). Die Leitenden tragen während des gesamten Anlasses (tagsüber wie auch nachts) die Verantwortung und Aufsichtspflicht für ihre Teilnehmenden (vergleichbar mit einem normalen Lager). Die Leitenden bestätigen, dass pro 12 Teilnehmende einer Schar mind. eine verantwortungsvolle Leitungsperson oder Begleitperson am Anlass anwesend und ist und die Teilnehmenden betreut. (idealerweise haben sie eine gültige J+S-Anerkennung.)
Zu den Gästen gehören sämtliche Personen, welche sich im Voraus angemeldet und eine Führung gebucht haben. Die Anwesenheit nicht registrierter Personen auf dem Lagerplatz ist untersagt. Sie haben sich umgehend bei einem Info-Point anzumelden. Tiere sind auf dem Lagerplatz nicht erlaubt.
Es findet kein Besuchstag statt. Erziehungsberechtigten ist es nicht gestattet, ihr Kind im Lager zu besuchen.
Lagerregeln
Die teilnehmende Person stimmt den Lagerregeln des Jublasuriums zu und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Das OK kann vor Ort weitere Lagerregeln definieren, die ebenso verbindlich sind. Bei Regelverstössen entscheidet das OK über die Konsequenzen. Mit der Anmeldung bestätigen die teilnehmende Person per Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben (inkl. Personalienblatt) und erklären die Teilnahmebedingungen als verstanden und akzeptiert. Bei Minderjährigen wird die Lageranmeldungsbestätigung durch der*die Erziehungsberechtige unterschrieben. Die Lageranmeldebestätigung muss bei der Kontaktperson der jeweiligen Schar abgegeben werden.
Personalienblatt (Gesundheitsangaben)
Die Kontaktpersonen bringen die ausgefüllten und aktuellen Jublasurium-Personalienblätter ihrer Teilnehmenden mit ins Jublasurium. Die Verwaltung des Personalienblatts der Teilnehmenden während der Lagerdauer obliegt den Kontaktpersonen. Das Mitführen der Versicherungskarten und notwendigen Medikamente inkl. Angaben zu deren Dosierung liegt in der Verantwortung der Leitenden. Pro Schar ist eine Sanitätsperson definiert welche Telefonisch erreichbar ist während dem Jublasurium.
Helfende: Versicherungskarte
Die Helfenden geben das Personalienblatt beim Helfenden-Check-In ab. Nach dem Jublasurium werden die Notfallblätter vernichtet. (Gäste müssen kein Personalienblatt abgeben.)
Finanzen
Alle Teilnehmenden, Leitenden sowie Präsides bezahlen vor Lagerbeginn einen Teilnehmenden-Beitrag für das Jublasurium. Die Schar ist dafür verantwortlich, dass die Beiträge bei den Teilnehmenden, Leitenden und Präsides eingezogen werden. (Das OK stellt eine Sammelrechnung an die Schar. Sie muss bis am 31.1.2025 bezahlt werden.) Der Lagerbeitrag muss bezahlt sein, damit die Schar ihre Zugtickets erhalten. Der Lagerbeitrag wird nicht zurückerstattet, falls eine angemeldete Person sich wieder abmeldet, nicht erscheint oder das Lager vor dem offiziellen Ende verlässt.
Es steht der Schar frei, einen Teil der Sammelrechnung aus der Scharkasse zu finanzieren, um so die Kosten für die Teilnehmenden und die Leitenden zu senken. Wie jedes Lager können Familien mit knappem Budget Unterstützung durch die KullturLegi erhalten. (www.jubla.ch/kulturlegi)
Umgang mit Material und Infrastruktur
Das Material und die Infrastruktur, die durch das Jublasurium zur Verfügung gestellt werden, werden mit der nötigen Sorgfalt behandelt und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Schäden durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch sind kostenpflichtig durch die*den Verursachende*n zu übernehmen. Wer für das Jublasurium sensibles und/oder wertvolles Material kauft/mietet/ausleiht, ist für dessen richtige/sorgfältige Lagerung und Nutzung verantwortlich. Gegenstände, die durch den Verein Jublasurium gekauft werden, bleiben im Eigentum des Vereins Jublasuriums und müssen zurückgegeben werden.
Versicherung und Haftung
Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Personen. Das Jublasurium übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene und gestohlene Gegenstände. Für die aufgelisteten Personen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Gäste besuchen das Jublasurium nur während des vorgegebenen Zeitraumes und nur dort, wo ihnen Zugang gestattet wird.
- Helfende kommen ihrem zugewiesenen Arbeitseinsatz nach. Er*Sie führt seinen Arbeitseinsatz gewissenhaft und sorgfältig aus.
Das OK und die Scharen lehnen jede vertragliche oder ausservertragliche Haftung oder Verantwortung für alle Schäden, Kosten und Verpflichtungen (insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter), welche einem Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Jublasurium entstehen oder von diesem verursacht werden, unabhängig vom Entstehungsgrund, ab.
Bildrecht
Mit der Anmeldung erklären sich alle teilnehmenden Personen damit einverstanden, dass während der Lagerdauer Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person unentgeltlich für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:
Veröffentlichung (auf Websites, Social Media-Plattformen, Jahresbericht, Medien und anderen Publikationen)
Von Jungwacht Blauring für Verbands- und Werbezwecke
Die Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen richtet sich nach dem Verhaltenskodex für Bildschaffende. Der teilnehmenden Person steht das Recht zu, sich jederzeit bei der nationalen Geschäftsstelle (Jungwacht Blauring Schweiz, St. Karliquai 12, 6004 Luzern / kommunikation@jubla.ch) zu melden, um ohne Begründung die Löschung einer Bild- und Tonaufnahme, welche sie zeigt, zu verlangen. Auf die in Medien veröffentlichten Bild- und Tonaufnahmen kann das OK keinen Einfluss nehmen.
Sollte eine teilnehmende Person nicht damit einverstanden sein, sind die jeweiligen Leitenden der Schar dafür verantwortlich, dass keine Bild- und Tonaufnahmen der teilnehmenden Person gemacht bzw. veröffentlicht werden. Erziehungsberechtige werden gebeten, die Leiter*in ihres Kindes vor dem Lager zu informieren.
Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinien sind im einem separaten Dokument geregelt. Dieses ist unter folgendem Link zu finden: https://www.jublasurium.ch/footer/imprint
Lagerregeln
Wir freuen uns auf ein tolles Jublasurium und wünschen uns ein angenehmes Zusammenleben. Deshalb halten wir uns an das Leitbild und die Haltungen von Jungwacht Blauring und an die folgenden Lagerregeln:
Wir achten auf…
… den Umgang mit unseren Mitmenschen:
Wir fragen, wenn wir die Lagerplätze und Zelte anderer betreten möchten.
Wir halten uns an die Nachtruhe.
… die Sicherheit aller:
Wir haben immer unsere personalisierte Infobroschüre (inkl. Notfallnummern) bei uns und tragen immer das Zutrittsbändeli.
Wir halten uns an die Anweisungen und Beschilderungen und fragen, wenn wir etwas nicht verstehen.
Wir benutzen die vorhandenen Feuerstellen und verzichten auf Feuerwerk und ähnliches.
Wir verzichten auf Drohnenflüge im Gebiet Wettingen.
… auf die Anweisungen und Rahmbedingungen:
Wir halten uns an das vorgegebene Programm inkl. Essenszeiten, An- und Abreisezeiten usw.
Wir befolgen Anweisungen des Oks, der Helfenden sowie der Leitenden.
Wir erfüllen unsere Aufgaben pflichtbewusst und melden uns, wenn wir dies nicht können.
Wir teilen unseren Verantwortlichen mit, wenn wir unsere Gruppe verlassen. Das Lagergelände darf nicht verlassen werden.
… uns selbst:
Wir holen uns Hilfe bei unseren Leitenden oder der Jublasurium-Hotline, wenn etwas nicht
funktioniert.
Wir holen uns Hilfe bei unseren Leitenden oder beim Care-Team, wenn es uns nicht gut geht.
…den Umgang mit dem Lagerplatz und der Umgebung:
Wir sind in Wettingen zu Gast. Deshalb verhalten wir uns respektvoll gegenüber der Natur und der lokalen Bevölkerung sowie auf der An- und Abreise.
…unser Auftreten in der Öffentlichkeit:
Wir melden uns bei der Jublasurium-Medienstelle (medien@jublasurium.ch), bevor wir mit Medienschaffenden sprechen.
…den Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln:
Alkohol ist für Leitende, Helfende, Gäste ab 16 Jahren an den vorgegebenen Orten erlaubt. Alle Leitenden und Helfenden müssen einen amtlichen Ausweis dabeihaben.
Es ist nicht gestattet, Alkohol ans Jublasurium mitzunehmen oder alkoholisiert am Jublasurium zu erscheinen. Während des Tagesprogramms ist der Alkoholkonsum untersagt. Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist auf dem Zeltplatz untersagt.
Falls wir Tabak- und Rauchwaren (inkl. Vapes) konsumieren, tun wir dies nur in den definierten Bereichen.
Wir verzichten auf illegale Substanzen.
Wir verzichten auf CBD und gebrannten Alkohol.
Für Leitende
Die Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass die
wir bringen nur Schlafzelte mit und nur so viel wie wir angemeldet haben. Bauten, zusätzliche Zelte bringen wir keine mit
Wir sind verantwortlich, dass genügend Schlafzelte für unsere Schar auf- und abgebaut werden.
Die Schar-Kontaktperson muss während des gesamten Anlasses telefonisch erreichbar sein. Bei einem Zwischenfall mit einem Kind oder Leitenden wird zuerst die Schar-Kontaktperson kontaktiert. Mind. zwei Leitende oder Begleitpersonen pro Schar müssen die Verantwortung in der Nacht übernehmen. (Diese Personen halten sich bei ihren Scharen auf. Auch nach der Nachtruhe sind die Leitenden für die Kinder ihrer Schar verantwortlich.
Diese Punkte gelten während des Lagers (inkl. An- und Abreise) bzw. für alle Gäste während ihrer Zeit auf dem Lagergelände. Das Schweizer Gesetz ist bindend und kann gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen führen. Bei Regelverstössen entscheidet das OK über die Konsequenzen. Das Heimschicken/ abholen lassen einer teilnehmenden Person Abholen durch einen Erziehungsberechtigten bei nicht Einhalten der Regeln kann durch das OK wie auch die verantwortliche Schar veranlasst werden.
Abschliessend...
Diese Punkte gelten während des Lagers (inkl. An- und Abreise) bzw. für alle Gäste während ihrer Zeit auf dem Lagergelände. Das Schweizer Gesetz ist bindend und kann gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen führen. Bei Regelverstössen entscheidet das OK über die Konsequenzen. Das Heimschicken/ abholen lassen einer teilnehmenden Person Abholen durch einen Erziehungsberechtigten bei nicht Einhalten der Regeln kann durch das OK wie auch die verantwortliche Schar veranlasst werden.