Teilnahmebedingungen

Mit der ersten Anmeldung (Schar-Anmeldung) stimmen wir als Schar den folgenden Teilnahmebedingungen zu:  

  

  • Wir nehmen von Samstagmorgen, 7. Juni 2025, bis Montagnachmittag, 9. Juni 2025, am Jublasurium teil.
    Alle Leitenden und Teilnehmenden nehmen aktiv am vorbereiteten Programm teil und setzen es gemäss J+S-Richtlinien um (inkl. Schlafen auf Platz).
  • Die Leitenden tragen während des gesamten Anlasses  die Verantwortung für ihre Teilnehmenden (vergleichbar mit einem normalen Lager).
  • Pro 12 Teilnehmende ist mindestens1 Leitungs- oder Begleitperson vor Ort (idealerweise haben sie eine gültige J+S-Anerkennung).
  • Wir sind für die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Schar verantwortlich und tragen dazu bei, dass es allen Anwesenden gut geht.
  • Die Teilnahme / Mitwirkung erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  • Pro Schar wird eine Kontaktperson und eine Sanitätsperson definiert.
  • Scharen ohne Teilnehmende können nicht am Jublasurium teilnehmen. (Wenn ausschliesslich Leitende einer Schar teilnehmen, können sie sich als Helfende anmelden.)

 

2. Wir reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuss an und ab.  

  • Die An- und Abreise wird durch das OK organisiert. Die Anreise mit den Teilnehmenden ist am Samstagmorgen. Die Abreise mit den Teilnehmenden ist am Montagnachmittag.
  • Es ist nicht möglich, zu einer anderen als der vorgegebenen Zeit an- oder abzureisen. Ausnahme: Einzelne Leitende, die früher Zelte aufstellen oder beim Aufbau mithelfen.

 

3. Wir schlafen, in unseren eigenen Zelten beziehungsweise in Zelten, die von unserer Schar organisiert werden. Für allgemeine Infrastruktur, WCs, Verpflegung usw. sorgt das OK.  

 

4. Als Schar sind wir bereit, Helfendenschichten vor, während und/oder nach dem Anlass zu übernehmen.  

 

5. Wir halten uns an die Regeln und Rahmenbedingungen des Anlasses und befolgen die Anweisungen des OKs, der Helfenden usw.  

  • Wir halten uns an das Leitbild, die Haltungen und das Datenschutzreglement von Jungwacht Blauring Schweiz.
  • Wir tragen die Konsequenzen für unser Fehlverhalten.
  • Wir verhalten uns rücksichtsvoll und achten insbesondere darauf, keine Schäden zu verursachen.

 

6. Wir kommunizieren proaktiv mit dem OK des Jublasuriums und halten uns an die vorgegebenen Fristen. Wir sind verantwortlich für einen guten Informationsfluss zum OK Jublasurium und den Erziehungsberechtigen unserer Teilnehmenden.  

7. Wir sind damit einverstanden, dass alle Leitenden, Teilnehmenden sowie Präsides einen Teilnehmenden-Beitrag für das Jublasurium bezahlen. Als Schar sind wir dafür verantwortlich, dass die Beiträge bei den Teilnehmenden und Leitenden eingezogen werden. (Das OK stellt eine Sammelrechnung an die Schar.)